![]() » Wegbeschreibung |
Recht auf Widerstand! - aber ggf. womit? "Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist." Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland Ein Jahr nach Winnenden regten sich erneut die Stimmen Jender, welche mit Verweis auf die schrecklichen Geschehnisse eine noch weitergehende Einschränkung des Rechts auf Waffenbesitz bzw. ein generelles Waffenbesitzverbot einfordern. Dies geschah, wie in solchen Fällen üblich, im Schulterschluß von Politik und Medien. Mit Blick auf den oben zitierten Artikel des GG stellt sich mir die Frage wie sich die Väter des Grundgesetzes ein Recht auf Widerstand vorgestellt haben. Sollen die grundgesetztreuen Staatsbürger sich im Ernstfall in Ausübung ihres Grundrechts auf Widerstand der Einfachheit halber selbst vor Panzer stellen (wie in der Tschechoslowakei 1968 oder am Tian'anmen-Platz 1989) und sich mitsamt ihren Anliegen niederwalzen lassen? Damit stellt sich in meinen Augen die Frage ob nicht bereits eine weitreichende Einschränkung des Rechts auf Waffenbesitz wie wir sie heute haben nicht schon im Kern gegen den Gedanken des Artikel 20 Abs. 4 des GG verstößt und damit bereits zu Widerstand der Gestalt berechtigt, daß der Bürger sich notfalls "gegen geltendes (Un-?)Recht" - also in Ausübung seines vom Grundgesetz gewährten Rechts auf Widerstand mit Waffen eindeckt. Diese Überlegung wird sogar noch verstärkt durch die begründete Annahme daß sämtliche derzeit legal besessene Waffen wohl unter Zuhilfenahme der bereits vorhandenen Waffen- und Waffenbesitzerregister nach einer möglichen Ergreifung der Macht durch ein die Verfassung in Frage stellendes Regime gezielt eingezogen werden würden. Hier ist schließlich auch darauf hinzuweisen daß in keiner Weise mehr von einer auch nur annährenden Waffengleichheit zwischen Staat und Bürger die Rede sein kann. Die nach dem I.Weltkrieg erfolgte technische Weiterentwicklung der Faust- und Handfeuerwaffen wurde insbesondere mit Blick auf die Kadenz in nur sehr begrenztem Umfang auch dem Jäger oder Sportschützen zugänglich. (Wobei ich jetzt noch nicht einmal auf die Frage eingehe ob die weitgehende Begrenzung des Zugangs zu Waffen auf Jäger und Sportschützen bereits grundgesetzwidrige Staatswillkür sein könnte!) Wer mir bis hier noch nicht folgen konnte oder wollte - dem sei das nachfolgende pdf-Dokument zur Lektüre empfohlen: » Das Nazi-Waffengesetz und die Entwaffnung der deutschen Juden Ich zitiere aus dem Schlußwort der angeführten schweizer Quelle: Die Entwaffnung der Juden machte einen individuellen oder kollektiven Widerstand unmöglich. (...) Wenn die Nazi-Erfahrung etwas gelehrt hat, dann, dass totalitäre Regierungen versuchen werden ihre Subjekte (Menschen) zu entwaffnen um so jede Möglichkeit, den Verbrechen gegen die Menschlichkeit Widerstand zu leisten, auszumerzen.
Kevin stellt klar: "Als jüdischer Amerikaner ist mir bewusst, dass sechs Millionen Menschen meines Volkes in Rußpartikel verwandelt wurden. Ich weiß, dass Worte ab einem bestimmt(en) Punkt nicht genügen, wenn jemand deine Tür eintritt und dich aus deinem Haus zerrt, weil du jüdisch, schwarz oder schwul bist. Man kann nicht für die Bürgerrechte eintreten, ohne für Waffen zu sein." |
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | ||||