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Watsch´n vom Bundesverfassungsgericht Mit großer Genugtuung vernahm ich heute die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht bezüglich der Vorratsdatenspeicherung. Wenn schon die Politik versagt - bleibt zumindest noch das Vertrauen in den Rechtsstaat gewahrt. Andererseits muß auch einmal erwähnt sein daß der Fall trotzdem einen schalen Beigeschmack hinterläßt. Sicherlich habe ich Verständnis dafür daß auch Politiker nicht unfehlbar sind und diesen auch kollektiv im Gesetzgebeungsverfahren handwerkliche Fehler unterlaufen können. Im der vorliegenden Sache stellt sich indes die Frage ob die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes nicht von Anfang an hätte erkannt werden können - wenn nicht sogar hätte erkannt werden müssen. In Anbetracht der Schwere des Grundrechtseingriffs ist es meines achtens auch nicht hinnehmbar daß offensichtlich verfassungswidrige Gesetze sozusagen bis auf Widerruf durch das Bundesverfassungsgericht in Kraft gesetzt werden. Und noch weniger hinnehmbar ist daß die Inkraftsetzung derart verfassungswidriger Gesetze nach Kassierung durch die höchsten Richter ohne personelle politische Konsequenzen bleibt. In solch eindeutigen Fällen wäre es eigentlich wünschenswert daß zumindest die federführenden Politiker angesichts ihrer handwerklichen Pannen auch die politischen Konsequenzen zögen. Die Fehlentscheidungen eines Wolfgang Schäuble oder einer Brigitte Zypries sind sicher nicht minder schwerwiegend wie die Fehler in der Antsführung eines Franz Josef Jung. Folglich wäre zumindest ein Rücktritt von Schäuble jetzt ungeachtet des inzwischen stattgefundenen Resortwechsels angemessen. Denn die Parallelen im Amtswechsel von Jung und Schäuble lassen ja durchaus gewisse Parallelen erkennen: Motto: Schnell das Resort wechseln, bevor der geworfene Boomerang zurückkommt. |
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