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Steuergeschenke - Das WildBlog Unwort 2009 Ein Geschenk ist im allgemeinen Sprachverständnis eigentlich eine Sache die wir mit einem einseitigen Vermögensvorteil verbinden. Bereits bei einem gegenseitigen Schenken könnte man bereits mit einem gewissen Recht von einem Handel sprechen. Wie soll man sich aber dann ein Steuergeschenk vorstellen? Ein Steuergeschenk wäre vielleicht ein Geschenk das jemand erhält der überhaupt keine Steuern bezahlt. Die meisten Sozialstaaten sind somit also durchaus gesegnet mit Menschen die in reichem Umfang Steuergeschenke erhalten. Aber nein - darum geht es ja bei diesem Unwort nun ja gerade nicht. Steuergeschenke erhalten ja angeblich die sogenannten Besserverdiener (was heute ja schon mit Netto-Steuerzahler gleichgesetzt wird). Hier ist also ein Steuerzahler der im Rahmen einer Steuersenkung entlastet werden soll. Aber genau das ist doch gerade kein Geschenk! Es ist ein Nachlass, ein Rabatt - mehr nicht! Steuergeschenk ist somit "mein Unwort 2009" weil es geeignet ist den tatsächlichen Sachverhalt zu verschleiern und zu beschönigen. Ein Geschenk ist zudem ja eine Leistung ohne Gegenleistung. Ist ein starkes Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung gegeben, spricht der Jurist von "gemischter Schenkung". So gesehen könnte man im Zusammenhang mit Steuern allenfalls von einer "gemischten Schenkung" sprechen welche der Netto-Steuerzahler der Allgemeinheit zukommen läßt. Eine Steuersenkung wäre somit lediglich eine verkleinerung des Geschenks das der Steuerzahler - noch nicht einmal freiwillig - erbringen muß. |
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